Wir feiern Gottesdienst in:
Schmatzhausen St. Katharina
Donnerstag, 30.10. 30. Woche im Jahreskreis
19.00 Uhr Hl. Messe: Fanni Grundke f + Schwester Helene Vogl / Anna Riegner f + Schwester Marlene Zirngibl / Rosa Huber f + Bruder Georg
Samstag, 01.11. Allerheiligen
08.45 Uhr Pfarrmesse f. a. leb. u. verst. Pfarrangehörigen - Jakob Hiebl f + Schwager Alois Meixner / Leni Moosrainer f + Ehemann z. Stg. / Maria Zellner f + Ehemann / Leni Moosrainer f + Eltern, Schwiegereltern u. + Geschwister mit Angehörigen / Marlene Plutz f + Onkel Johann Pichlmeier / Pfarrei Schmatzhausen f + Käthe Schießl
13.30 Uhr Andacht mit Totengedenken und Segnung der Gräber
(Die Grablichter werden gesegnet und an der Osterkerze entzündet.)
19.00 Uhr Vorabendmesse in Heiligenbrunn
Sonntag, 02.11. Allerseelen
Kollekte für Priesterausbildung in Osteuropa
08.45 Uhr Pfarrmesse f. a. leb. u. verst. Pfarrangehörigen: Fam. Johann Abeltshauser f + Mutter / Geschw. Englbrecht f + Bruder Anton z. Stg. / Anna Schießl f + Sohn Hubert / Maria Forsthofer f + Schwiegereltern u. + Schwester Wulfhilda / Klaus Gruschke f + Onkel Ferdl z. Stg. / Franziska Brücklmeier f + Anna Loibl geb. Weigl / Maria Forsthofer f + Neffen Hubert / Pfarrei Schmatzhausen für alle + Priester, die in der Pfarrei Schmatzhausen gewirkt haben
Donnertag, 06.11. entfällt
Samstag, 08.11. 31. Woche im Jahreskreis
18.00 Uhr Vorabendmesse für das ganze Dekanat in Ergoldsbach (Dekanatstag) - Einladung ergeht an alle Gläubigen des Dekanats Rottenburg
Sonntag, 09.11. 32. Sonntag im Jahreskreis A
Kollekte für Kriegsgräberfürsorge
Zählung der Gottesdienstbesucher
08.45 Uhr Pfarrmesse f. a. leb. u. verst. Pfarrangehörigen - Fam. Faltermeier f + Leni u. Josef Poschenrieder z. Stg. / Josef u. Rosa Huber f + Eltern / Elisabeth Merthan f + Eltern u. Bruder / Agnes Mießlinger f + Eltern z. Stg. d. Mutter / Josef Bichlmayer f + Eltern u. Bruder / Elisabeth Sigl für die Armen Seelen / Susanne Heilmeier f + Bruder u. Schwägerin Ludwig u. Anna Maier
Donnerstag, 13.11. 32. Woche im Jahreskreis
19.00 Uhr Hl. Messe: Maria Forsthofer f + Eltern u. Bruder / Fam. Sabine Dam f + Mutter z. Stg. u. f + Großeltern / Marianne Dichtl f + Schwester Margot u. Verw.
Sonntag, 16.11. 33. Sonntag im Jahreskreis
Diaspora-Kollekte
08.45 Uhr Pfarrmesse f. a. leb. u. verst. Pfarrangehörigen - Pauline Härtinger f + Angehörige / Max Merthan f + Eltern / Mathilde Grünbauer f + Eltern z. Stg. d. Vaters / Cilli Müller f + Maria Fuchsbrunner / Anton Janz f + Ehefrau z. Stg. / Fam. Georg Bichlmaier f + Angehörige / Fam. Xaver Schwabl f + Maria Fuchsbrunner geb. Melzl / Robert Maier f + Großeltern / Fam. Ettenhuber f + beiders. Eltern u. Oma z.Stg. /
•¨ Rosenkranzgebet: 1/2 Std. vor der Messfeier
Pfarrnachrichten für Schmatzhausen:
•¨ Ministranten: Fahrt ins Palm Beach: Mittwoch 19.11. - Abfahrt ist um 8.05 Uhr bei der Bäckerei - Unkostenbeitrag für Bus und Eintritt beträgt 15,00 €. Anmeldelisten liegen in der Sakristei auf oder im Pfarrbüro.
Informationen zum Thema „Abgeltungssteuer und Kirchensteuer"
Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wird die Besteuerung von Kapitalerträgen im Rahmen der sog. Abgeltungssteuer neu geordnet. Bisher wurden Kapitalerträge im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen unterworfen. Ab 1. Januar 2009 wird auf sämtliche Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % erhoben. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die einbehaltene Kapitalertragssteuer. Soweit Steuerpflichtige umlageerhebenden Kirchen angehören, wird auf die 25 %-ige Abgeltungssteuer noch die Kirchensteuer in Höhe von in Bayern 8 % einbehalten. Da die entrichtete Kirchensteuer gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG generell als Sonderausgabe abzugsfähig ist, wird der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Ermittlung der Abgeltungssteuer bereits eingerechnet (und vermindert somit die Gesamtzahllast). Wohlgemerkt: Die Besteuerung von Kapitalerträgen ist an sich nicht neu, da bisher die Kapitalerträge in der jeweiligen Einkommensteuererklärung angegeben und der Besteuerung unterlagen. Neu ist nur die pauschale Abgeltung der Steuerpflichten dadurch, dass schon an der Quelle - im Regelfall bei der Bank - die Kapitalertragssteuer und ggf. die Kirchensteuer einbehalten und an den Staat und die Kirchen weitergeleitet wird. Jeder Bundesbürger, der bei einer Bank ein Konto unterhält, wird von seiner Bank angeschrieben und über ein Formblatt um die Mitteilung seiner Religionszugehörigkeit gebeten. Soweit dies nicht erfolgt, müssten die Steuerpflichtigen persönlich bei ihrer Bank einen schriftlichen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer stellen. Werden von einer Person bei verschiedenen Banken Konten unterhalten, dann müssen die Formulare bei allen kontoführenden Banken eingereicht werden. Soweit die steuerpflichtigen Kirchenmitglieder diesen pauschalen Abgeltungsweg nicht wünschen und eine Veranlagung wegen einer niedrigeren individuellen Steuerbelastung günstiger ist, dann müssen sie - wie bisher - die Kapitalerträge in ihrer individuellen Steuererklärung angeben und die Finanzverwaltung wird dann im Nachhinein die Kirchensteuer erheben. Die bisher mögliche Steuerfreistellung von Kapitalerträgen, soweit diese unter dem Sparerpauschbetrag von € 801/ € 1.602 liegen, bleibt beibehalten. Kinder, Studenten, Geringverdiener oder Rentner, die keine Einkommensteuer (ggf. nach Veranlagung) zu entrichten haben, werden auch von der Abgeltungssteuer befreit. Wer mit seinem Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 7.664 €) liegt, kann nach wie vor eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Legt er diese seiner Bank vor, werden ihm seine Kapitalerträge ohne Abzug von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gutgeschrieben.
Diese skizzenhaften Informationen bieten zugleich Anlass zu einem herzlichen Dank an alle Kirchensteuerzahler und alle Gläubigen, die mit ihren Abgaben und Spenden, ihrem persönlichen Einsatz und ihrer tatkräftigen Mithilfe für das kirchliche Leben in unserer Pfarrei einen unverzichtbaren Beitrag leisten.