Das Pfarrheim St. Laurentius will eine Stätte der Begegnung innerhalb der Pfarrgemeinde Hohenthann sein und die Gemeinschaft der Pfarrangehörigen fördern. Es dient vor allem den kirchlichen Gruppen und Vereinen für Zusammenkünfte und Übungsstunden sowie der gesamten Pfarrgemeinde für allgemein bildende und unterhaltende Veranstaltungen.

1. Anmeldung: Termine und Raumbedarf werden von den Benutzern möglichst frühzeitig im Pfarrbüro angemeldet (Tel: 08784/942222 oder Fax: 08784/942224 oder Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Bei Überschneidungen einigen sich die Beteiligten untereinander. Im Zweifelsfall haben kirchliche Gruppen und Vereine Vorrang vor weltlichen Vereinen und Gruppen.

2. Nutzung: Während der Veranstaltungen/Gruppenstunden entscheiden die jeweiligen Leitungen, wie sie die Räume nutzen. Nach der Veranstaltung sind sie dafür zuständig, dass die Räume wieder aufgeräumt und besenrein verlassen werden. Die Leiter sind eigenverantwortlich.

3. Genehmigung: Die Nutzung des Pfarrheims für Einzelveranstaltungen und regelmäßige Treffen nichtkirchlicher Vereine muss von der Kirchenverwaltung und/oder Pfarrer und/oder Pfarrgemeinderat genehmigt werden.

4. Schlüssel: Die Leiter/innen und Vorsitzenden der Gruppen und Vereine, die das Pfarrheim regelmäßig benutzen, erhalten einen Schlüssel zum Pfarrheim und bestätigen den Erhalt mit ihrer Unterschrift. Andere Veranstalter erhalten gegebenenfalls leihweise einen Schlüssel im Pfarrbüro, der nach der Veranstaltung dort wieder abzugeben ist.

5. Allgemeine Vorschriften: Zu den Pflichten aller Pfarrheimbenutzer gehört es sich die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln und nach den Veranstaltungen die benützten Räume besenrein (auch WC, Foyer, Terrasse und Außenanlage) und aufgeräumt (Tische und Stühle in das Stuhllager stellen) zu verlassen.
Beschädigungen etc. sind umgehend im Pfarrbüro zu melden. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist Schadenersatz zu leisten.
Kleinkinder sind auf die Toiletten zu begleiten.
Das Jugendschutzgesetz gilt im gesamten Pfarrheimbereich.

6. Inventar: Die Bedienung der Medienanlage, der Zwischenwände, der Küche und des Bühnenbereiches ist nur den Personen gestattet, die in die sachgerechte Benutzung eingewiesen wurden.

7. Nachtruhe: Bei Veranstaltungen und Zusammenkünften, die nach 22.00 Uhr enden, ist dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe der Nachbarn nicht gestört wird.

8. Rauchverbot: Das Rauchen ist im gesamten Pfarrheim verboten. Rauchen ist nur außerhalb in eigenen Raucherzonen gestattet.

9. Getränke sind selber mitzubringen. Leere Flaschen bzw. leere Getränkebehälter können nicht im Pfarrheim zwischen- oder endgelagert werden. Leergut ist spätestens am nächsten Tag abzuholen.

10. Abfall: Es stehen eine Papiertonne und eine Restmülltonne für die Müllentsorgung gegenüber dem Pfarrheim zur Verfügung. Papier und Kartons sind zu zerkleinern. Material für den gelben Sack, Windeln und sperrige Gegenstände sind selbst zu entsorgen und mit nach Hause zu nehmen.

11. Heizung: Veränderungen an der Heizeinstellung im Elektroschrank sind nicht gestattet. In den einzelnen Räumen sind Fußbodenheizungsregler. Sie können je nach Bedarf aufgedreht werden. Zu beachten gilt, dass die Fußbodenheizung ca. 3 Stunden bis zur eingestellten Temperatur benötigt, deshalb bitte rechtzeitig die Heizung aufdrehen. Etwa eine Stunde vor dem Ende der Veranstaltung ist die Heizung wieder auf 14 Grad zurückzudrehen. Die Fußbodenheizung wärmt nach. Heizkörper können zum schnellen Aufheizen kurzfristig sehr schnell hochgefahren werden. Nach jeder Veranstaltung sind die Heizkörper wieder auf „0“ zurückzustellen.

12. Elektroanlagen: Veränderungen an der Elektrik sind nicht gestattet.

13. Veranstaltungsende: Beim Verlassen des Pfarrheimes ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen abgeschlossen sind und von dem Verantwortlichen der Hauptschalter mit dem Schlüssel betätigt wird. Nur so ist gewährleistet, dass alle Stromquellen (außer Elektroherd und Spülmaschine) ausgeschaltet sind. Bitte beachten: die beiden Bodenaussenstrahler, das WC-Licht und die WC-lüftung schalten sich nach Betätigung des Hauptschalters selbständig nach ca. 10 Minuten ab.

14. Sondervereinbarungen: Ansonsten gelten die noch bestehenden Regelungen der jeweiligen Gruppen und Verbände.

15. Benutzungsgebühren:

a) Kirchliche Vereine: Die Nutzung des Pfarrheimes durch kirchliche Pfarrgruppen erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.

b) Weihnachtsmarkt: Sonderregelung für den Weihnachtsmarkt Hohenthann: das Pfarrheim kann für die Belange des Weihnachtsmarktes unentgeltlich genutzt werden. sollte ein gewerbliches Unternehmen einen Stand innerhalb des alten bzw. neuen Pfarrheimes einrichten und wird dafür von den Verantwortlichen des Weihnachtsmarktes eine Standgebühr erhoben, so ist diese zu 100 % an die Pfarrei Hohenthann abzuführen.

c) Parteien: Das Pfarrheim kann nicht für parteipolitische Veranstaltungen, Wahl-werbungszwecke oder politische Vorträge genutzt werden.

d) Sonstige: Für gewerbliche Veranstaltungen, Kurse, Seminare und weiterbildende Maß-nahmen, die gastweise abgehalten werden und deren Träger nicht die Pfarrei ist, ebenso bei privaten Anlässen (Geburtstagsfeiern, Ehejubiläen, Hochzeiten, Erstkommunion, Tauffeiern etc.) ist grundsätzlich eine Nutzungsgebühr für Licht, Strom, Wasser, Toilettenbenutzung, Heizung und Reinigung zu entrichten. Die Gebühr ist bei der Reservierung (Anmeldung) im Pfarrbüro im Voraus zu begleichen.

e) Honorar: Bei Veranstaltungen mit Teilnehmergebühr oder Eintritt ist ein Aufschlag von 50% zu berechnen.

f) Ermäßigung: Ermäßigungen für regelmäßige Veranstaltungen sind möglich.

g) Sonderreinigung: Bei besonders verschmutzten Räumen ist eine zusätzliche Raumpflege zu entrichten. Sie beträgt für den Pfarrsaal 40,00 € und für die Gruppenräume 20,00 €.


Gebührensätze:
Nutzung:GanztagsHalbtags ca. 4-5 StundenAbendveranstaltung ab 17.00 Uhr
Pfarrsaal200,00 €100,00 €150,00 €
Gruppenraum 150,00 €50,00 €50,00 €
Gruppenraum 350,00 €50,00 €50,00 €



16. Unfälle: Auf die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft wird ausdrücklich hingewiesen.

17. Telefon: Das Telefon bitte nur für Notfälle benutzen. Vorwahl „0“ dann Rufnummer

Diese Hausordnung wurde einstimmig in der Kirchenverwaltungssitzung vom 23. November 2004 genehmigt.
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